
Alkoholfreies Bier
Längst kein Außenseiter mehr, sondern der aufstrebende Stern im deutschen Biermarkt ist das alkoholfreie Bier. Es lohnt sich also, das alkoholfreie Bier einmal genauer anzuschauen.
Dass der Markt für alkoholfreies Bier steigt, das beweisen die Zahlen: Im Jahr 2023 wurden laut Statistischem Bundesamt (Destatis) gut 556 Millionen Liter alkoholfreies Bier im Wert von rund 548 Millionen Euro produziert. 2013 waren es noch knapp 267 Millionen Liter. Allerdings lag die Produktion von alkoholhaltigem Bier mit 7,2 Milliarden Litern im Jahr 2023 noch deutlich über der alkoholfreien kleinen Schwester.
Genau wie die alkoholhaltigen Biere werden auch die alkoholfreien Biere gemäß dem seit 500 Jahren bestehenden Reinheitsgebot gebraut. Daher bestehen auch alkoholfreie Biere nur aus den natürlichen Rohstoffen Wasser, Malz, Hopfen und Hefe. Was die Herstellung angeht, sind zwei Verfahren bei den Brauereien besonders beliebt. Einerseits besteht die Möglichkeit, den Gärprozess bei einem Alkoholgehalt von 0,5 Volumenprozent zu beenden. Alternativ kann man bei der Herstellung alkoholfreier Biere das Ethanol auch nachträglich bis zum gewünschten Alkoholgehalt entfernen. So oder so achten die deutschen Brauer darauf, ihre alkoholfreien Biere so sorgsam zu brauen, dass den Bieren die unverwechselbaren Malz- und Hopfenaromen nicht abhanden gehen. So behalten auch alkoholfreie Biere ihre typische Note und ähneln dem Geschmack der alkoholhaltigen Varianten. Und was den Geschmack von alkoholfreien Bieren angeht, haben die Deutschen Bierfreunde inzwischen eine riesige, vielseitige Auswahl vor sich! Egal ob Pils, Weizen, Bio-Bier oder regionale Spezialitäten wie das Kölsch, von vielen gibt es auch eine alkoholfreie Version.
Aber wieso nennt man ein Bier mit 0,5% vol. Alkohol alkoholfrei und hat das Bier dann dennoch Auswirkungen auf meine Physis? Was die Bezeichnung „alkoholfrei“ betrifft, gibt es dazu keine normierten Leitsätze oder eine gesetzliche Regelung. Es hat sich jedoch eine allgemeine Verkehrsauffassung gebildet, nach der ein maximaler Alkoholgehalt von 0,5% vol bei einem alkoholfreien Bier vorliegen darf. Den Hintergrund für diesen Grundsatz lieferten jedoch alkoholfreie Erfrischungsgetränke und Fruchtsäfte. Bei denen einigte man sich in Deutschland nämlich schon in den 50er Jahren darauf, dass diese nur bis zu einem Alkoholgehalt von 0,5% als alkoholfrei bezeichnet werden dürfen. Das liegt daran, dass besonders die naturbelassenen Säfte nach gewisser Zeit angären und somit einen Restalkoholgehalt aufweisen können, wenn auch nur einen geringen. Und auch die Grundstoffe für Fruchtsäfte und Limonaden geringfügige Spuren von Alkohol. Neben naturbelassenen Fruchtsäften und Limonaden enthalten auch einige Lebensmittel eine gewisse Menge an Alkohol. Diese Menge kann aus ganz natürlichen Gründen bestehen, wie zum Beispiel durch die Reifung oder Gärung, denn durch alkoholische Gärung entsteht Alkohol. Teilweise werden Lebensmitteln aber auch alkoholhaltige Substanzen zugegeben.
Auf den Geschmack gekommen? Hier finden Sie unsere alkoholfreien Bierspezialitäten.